Ende der EU-Quellensteuer!
Die EU-Quellensteuer war die Steuer, die ein nicht in Österreich ansässiger EU-Bürger (nur natürliche Personen) für beispielsweise von einer österreichischen Bank ausbezahlte Zinsen anstatt der Kapitalertragsteuer (KESt) entrichten musste. Sie betrug 35 %. Die EU-Quellensteuer endete in Österreich mit 31.12.2016. Gemeinsamer Meldestandard und automatischer Informationsaustausch Die Quellensteuer wurde aber nicht ersatzlos gestrichen. Österreich wird nun [...]
