Steuer-News

Was hat sich bei Bewirtungskosten geändert?

27. 8. 2020|

Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, das Ertragssteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten. Umsatzsteuerrecht Grundsätzlich sind alle Geschäftsessen voll vorsteuerabzugsfähig, [...]

NPO-Zuschuss für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren und Kirchen

12. 8. 2020|

Die Corona-Krise hat auch bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu massiven wirtschaftlichen Einbußen geführt. Aus diesem Grund wurde nunmehr für Nonprofit- Organisationen (NPO) ein Unterstützungsfonds eingerichtet, der mit Zuschüssen NPOs bei der Bewältigung der COVID-19-Krise helfen soll.

COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen

12. 8. 2020|

Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken, sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.

Nicht abziehbare Vorsteuer ist keine Betriebsausgabe

12. 8. 2020|

Hat der Leistungsempfänger Kenntnis vom Umsatzsteuerbetrug des leistenden Unternehmers, droht nicht nur der Verlust des Vorsteuerabzuges, sondern auch die Geltendmachung als Betriebsausgabe.

Steuerliche Behandlung von Mieterinvestitionen

12. 8. 2020|

Mieterinvestitionen, die über bloße Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen, sind Aufwendungen für Zu- und Umbauten an gemieteten Liegenschaften, die zum eigenen Vorteil des Mieters vorgenommen werden.

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

12. 8. 2020|

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind nicht steuerpflichtig.

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

12. 8. 2020|

Die ursprünglich auf drei Monate befristete Corona-Kurzarbeit kann um bis zu drei Monate verlängert werden, wobei die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit mit 30.9.2020 ausläuft, eine weitere Verlängerung um nochmals sechs Monate (von 1.10.2020 bis 31.3.2021) aber angekündigt wurde.

Selbstanzeige vor Ankündigung einer Prüfung

12. 8. 2020|

Sollte für die Vergangenheit aus steuerlicher Sicht ein Korrekturbedarf bestehen, sollte eine dafür notwendige Selbstanzeige so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ankündigung einer Prüfung durch das Finanzamt erstattet werden, um die Festsetzung einer zusätzlichen Abgabenerhöhung zu vermeiden.

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