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Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind nicht steuerpflichtig.

2020-08-12T06:13:10+02:00

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Die ursprünglich auf drei Monate befristete Corona-Kurzarbeit kann um bis zu drei Monate verlängert werden, wobei die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit mit 30.9.2020 ausläuft, eine weitere Verlängerung um nochmals sechs Monate (von 1.10.2020 bis 31.3.2021) aber angekündigt wurde.

2020-08-12T06:13:09+02:00

Selbstanzeige vor Ankündigung einer Prüfung

Sollte für die Vergangenheit aus steuerlicher Sicht ein Korrekturbedarf bestehen, sollte eine dafür notwendige Selbstanzeige so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ankündigung einer Prüfung durch das Finanzamt erstattet werden, um die Festsetzung einer zusätzlichen Abgabenerhöhung zu vermeiden.

2020-08-12T06:13:07+02:00

Neustartbonus

Die Gestaltung des Neustartbonus wurde am 16.6.2020 vom AMS Verwaltungsbeirat beschlossen.

2020-07-21T14:53:56+02:00

Steuerliche Behandlung von Antiquitäten

Damit Antiquitäten als Ausgaben erfasst werden können, ist eine Angemessenheitsprüfung vorgesehen. Diese kann aber unterbleiben, wenn die Antiquitäten unmittelbar der Betriebsausführung dienen.

2020-07-21T14:53:55+02:00
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